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Die Bestellung und Zusammensetzung der Personalkommission richtet sich nach der Personalverordnung der Universität Zürich.
Die Personalkommission setzt sich zusammen aus:
Die Vertreterin oder der Vertreter der Professorenschaft hat den Vorsitz.
Die Wahl der Vertretung der Professorinnen und Professoren erfolgt durch die Angehörigen der Professorenschaft im Senat. Die Wahl der Vertretung der Stände richtet sich nach dem Reglement für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich.
Amtsantritt ist in der Regel der 1. August. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.