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Personalkommission

Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer

Die Bestellung und Zusammensetzung der Personalkommission richtet sich nach der Personalverordnung der Universität Zürich.

Zusammensetzung

Die Personalkommission setzt sich zusammen aus:

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Professorenschaft
  • je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Stände des wissenschaftlichen Nachwuchses, der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden sowie des administrativen und technischen Personals
  • je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Abteilungen Personal und Professuren
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des zuständigen Mitglieds der Universitätsleitung mit beratender Stimme

Die Vertreterin oder der Vertreter der Professorenschaft hat den Vorsitz.

Wahl

Die Wahl der Vertretung der Professorinnen und Professoren erfolgt durch die Angehörigen der Professorenschaft im Senat. Die Wahl der Vertretung der Stände richtet sich nach dem Reglement für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich.

Amtsdauer

Amtsantritt ist in der Regel der 1. August. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Weiterführende Informationen

Personalverordnung der Universität Zürich (PVO-UZH)

Die Personalkommission richtet sich nach der Personalverordnung der Universität Zürich (Art. 72 - 74).